
Diese Frage stellt uns der Gesetzgeber. Dabei verweist er auf den Paragraphen §61a des Landeswassergesetzes NRW. Demnach sind alle bestehenden Grundleitungen und unzugänglich verlegten Leitungen, die Schmutzwasser und Mischwasser führen, auf privaten Grundstücken bis zum 31.12.2015 auf Dichtigkeit zu prüfen. Bei neu verlegten Leitungen und bestehenden Leitungen an denen Veränderungen vorgenommen werden gilt diese Regelung ab sofort.
Bei der Antwort nach der Dichtheit sind wir Ihnen gerne behilflich. Mit unseren Partnerunternehmen finden wir schnell mit einer Druckprüfung heraus, ob Ihre Anschlussleitungen dicht sind. Über die Dichtheit der geprüften Rohrleitungen bekommen Sie eine Bescheinigung, die als Nachweis für die prüfende Kommune gilt.
Sollten die Leitungen Undichtigkeiten aufweisen, stehen wir Ihnen weiterhin zur Seite und finden eine kostengünstige Sanierung, um das Eindringen von Schmutzwasser in das Erdreich zu vermeiden